Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gymnasium-hohenbaden.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.02.2020 überarbeitet.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.gymnasium-hohenbaden.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gymnasium-HohenbadenLeo-Wohleb-Weg 1
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/93-2391
Telefax: 07221/93-2394
E-Mail:
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an unsere Schule, Gymnasium Hohenbaden, wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Gymnasium-HohenbadenLeo-Wohleb-Weg 1
76530 Baden-Baden
Telefon: 07221/93-2391
Telefax: 07221/93-2394
E-Mail:
Falls das Gymnasium Hohenbaden nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail:
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.